Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung – Auch für Seminaranbieter wird es ernst!
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO in Kraft. Die DSGVO wird ergänzt durch die noch in Abstimmung befindliche EU-e-Privacy-Verordnung, die ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft treten soll und Internet- und Telemediendienste betrifft. Sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich. Unternehmen haben nicht mehr viel Zeit, um die vielen Neuerungen im Vergleich zum bisherigen BDSG umzusetzen. Gerade für Bildungsdienstleister ist es wichtig, sich bereits jetzt in der Übergangsphase um die Umsetzung der neuen Regelungen zu kümmern und neue datenschutzrechtliche Prozesse zu etablieren, sonst drohen im Extremfall immense Bußgelder für die verspätete Einführung der neuen Vorgaben.
Mit dem Kursgestalter Datenschutz-Workshop rechtssicher Seminare durchführen!
Weil das Thema so brisant ist, haben wir speziell für Seminaranbieter einen DSGVO-Praxisworkshop im Angebot. Da bekommst Du Orientierung und erfährst, welche Auswirkungen die Reform auf den Datenschutz in deinem Unternehmen hat. Ein Datenschutz-Experte vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten informiert dich in dem Workshop über die Änderungen und Neuerungen im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz. Das Seminar bietet Dir Hilfestellung und gibt dir Rechtssicherheit für die Umsetzungsmaßnahmen in deinem Unternehmen. Nutze diesen Workshop, um dein Wissen zum Thema Datenschutz zu aktualisieren.
Wichtig:
Um in diesem Workshop die Inhalte möglichst nahe an deiner tatsächlichen Arbeitsweise zu erläutern, solltest Du vorhandene Unterlagen (Einwilligungserklärungen, Datenschutzrichtlinien, Dienstleistungsverträge, Verpflichtungserklärungen auf das Datengeheimnis, Online-Dialogbeschreibungen, etc.) zum Workshop mitbringen, sofern sie im Laufe des Seminars
erörtert werden sollen.
Für die gesammelten Unterlagen und Informationen – personenbezogene und firmenvertrauliche – wird Vertraulichkeit zugesichert, auch über die Veranstaltung hinaus.
Inhalte (Auszug):
– Grundlagen zur EU-DSGVO: Rechtscharakter, Zeitplan und Umsetzungsfristen
– Pflichten der Verantwortlichen (Seminaranbieter)
– Besonderheiten bei der Werbung und Adressverwaltung von Kursteilnehmern
– Einbindung externer Dienstleister (Honorarkräfte) bei Seminaren
– Verarbeitung von Daten: Begriffe, Einwilligungen, Zweckbindung, Auswirkungen