Ja rechnet sich das überhaupt?
Diese Frage sollten sich Unternehmer ernsthaft stellen, wenn sie eigenständig Erste-Hilfe-Kurse anbieten möchten. Wir haben recherchiert und einige Unternehmer befragt.
Aber fangen wir mal von vorn an.
Wie bei jeder Selbständigkeit kommt auch für den Seminar-Unternehmer vor dem Geld verdienen erst einmal jede Menge Arbeit. Vor allem aber der finanzielle Invest bei der Anschaffung von benötigtem Equipment ist eine Herausforderung für jeden Gründer in dieser Branche. Willst du eigenständig Erste-Hilfe-Schulungen für Führerscheinbewerber und betriebliche Ersthelfer anbieten, so müssen für die notwendigen Anerkennungen Aus- und Weiterbildungen besucht werden und Übungsmaterialien so wie Medien zur Unterrichtsgestaltung angeschafft werden. Die Angebote für Übungsmaterial im Netz sind vielfältig. Hier kann der Unternehmer für den Anfang günstige Ausbildungsmaterialien wie z. B. den Practi-Man Advance anschaffen. Aber auch für gehobenere Ansprüche gibt es Produkte, wie z. B. das LED-Phantom Brayden. Grundsätzlich sollte aber auf die Zulassung der jeweiligen Unterrichtsmaterialien geachtet werden.
Kosten pro Kurs bei Durchführung von 15 Kursen pro Monat
Bei unserer Kalkulation haben wir zu erst einmal einen gesamten Erste-Hilfe-Kurs betrachtet und alle damit verbundenen Kosten aufgelistet. Die Kosten haben wir im Internet recherchiert und daraus einen Mittelwert errechnet. Als Grundlage sind wir von einem Einzelunternehmer (keine Angestellten / Honorarkräfte) ausgegangen, mit einer Schulungsleistung von 15 Kursen pro Monat. Die Vor- und Nachbereitungszeit der Kurse haben wir in dieser Kalkulation NICHT erfasst, da sie doch sehr individuell vom jeweiligen Unternehmer abhängig ist. Die Verwaltungskosten haben wir mit einer Stunde pro Kurs veranschlagt. Nachfolgend unsere Grafik für die Gesamtkosten einer Erste-Hilfe-Schulung.
Kosten pro Teilnehmer bei Belegung mit 15 Teilnehmern pro Kurs (Empfehlung DGUV 304-001)
Ein weiterer wichtiger (Kosten)-Punkt ist die Berechnung der Kosten pro Teilnehmer in einer Erste-Hilfe-Schulung. Als Grundlage haben wir die Vorschriften des DGUV-Grundsatzes 304-001 zur Hilfe genommen. Auch hier haben wir die Kosten im Internet recherchiert und daraus einen Mittelwert errechnet. Die Kosten für die Desinfektion der Gesichtsmasken und Übungsphantome haben wir gemeinsam mit einem mittelständischen Seminaranbieter errechnet. Diese beinhalten das Desinfektionsmittel, die Einwegtüten zum einzeln verpacken, so wie die Arbeitszeit der Person, die desinfiziert und reinigt und alle Nebenkosten wie Wasser und Strom. Nachfolgend unsere Grafik für die Gesamtkosten pro Teilnehmer in einer Erste-Hilfe-Schulung.
Ausgaben vs. Einnahmen
Um eine realitätsnahe Kalkulation über die Ein- und Ausgaben für eine Erste-Hilfe-Schulung zu erstellen, ist es wichtig alle Kosten zu erfassen. Bei unserer Recherche haben wir häufig erfahren, dass einige Unternehmer schlicht und einfach vergessen, ihre eigene Arbeitszeit zu berechnen. Auch bei der Reinigung und Desinfektion wurden lediglich die Desinfektionsmittel kalkuliert, da die Aufgabe ja ein Praktikant oder die Ehefrau in Elternzeit übernimmt und die ja keinen Lohn erhalten. Unser Tipp: Ehrlich kalkulieren! Das schützt vor bösem Erwachen. Denn, kein Geschäft macht wirklich Sinn, wenn es auf Wunschdenken aufgebaut ist.
Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass mit Erste-Hilfe-Schulungen natürlich Geld zu verdienen ist. Nimmt man die oben erfassten Daten als Grundlage, so bleiben bei einer durchschnittlichen Erste-Hilfe-Schulung (betriebliche Ersthelfer) mit 15 Teilnehmern und einem Abrechnungssatz von 31,66 EUR pro Person ein Gewinn vor Steuern von ca. 200,00 EUR. Soll den Teilnehmern jetzt während des Kurses noch Kaffee, Tee und Wasser und ein paar Kekse spendiert werden, so minimiert das bereits den errechneten Gewinn vor Steuern. Ist der Erlös pro Person in einem Kurs geringer als 31,66 EUR, so muss neu gerechnet werden. Handelt es sich um einen Einzelunternehmer mit einem Volumen von 15 Kursen pro Monat, so ergibt sich ein monatlicher Gewinn vor Steuer von 3000,00 EUR. Dieser Betrag muss versteuert werden und die Krankenversicherung muss auch davon bezahlt werden. Ergo: Reich wird man damit nicht.