Weil bei jeder HLW-Übung Schleimhäute mit Sekreten in Verbindung kommen und die Gesichtsteile Hohlräume haben, ist eine Einhaltung der Hygienevorschriften für Medizinprodukte unbedingt empfehlenswert, wenn man das Risiko von Infektionen für die Lehrgangsteilnehmer und Regressansprüche an die Veranstalter vermeiden will.
Ein funktionierendes Hygienemanagement genießt daher einen hohen Stellenwert im Rahmen der Ausbildungsaktivitäten im Erste-Hilfe- und Sanitätswesen. Besonders bei der Ausbildung in der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) haben Hygienevorschriften in den letzten beiden Jahren weiter an Bedeutung gewonnen. Um den gestiegenen und teilweise auch von extern (z. B. DGUV Grundsatz 304-001) vorgegebenen Anforderungen an ein praktikables und effektives Hygienemanagement in der HLW-Ausbildung Rechnung zu tragen, sind für alle Anbieter von HLW-Ausbildungen im Rahmen von Erste-Hilfe- oder Sanitätsschulungen neue Herausforderungen entstanden, die es in der Praxis zu bewältigen gilt.
Die Vorschrift:
Für den Einsatz des Demonstrations- und Ausbildungsmaetrials (Wiederbelebungsphantome, Gesichtsmasken, etc.) gibt es klare Richtlinien und Vorgaben: Jedem Teilnehmer muss ein auswechselbares Gesichtsteil zur Verfügung stehen.
In der DGUV 304-001 wird die Reinigung und Desinfektion wie folgt vorgegeben:
Das Demonstrations- und Übungsmaterial, insbesondere die Geräte zum Üben der Atemspende und der Herzdruckmassage, unterliegen besonderen Anforderungen der Hygiene und müssen nachweislich desinfiziert werden. Bei der Desinfektion ist dafür Sorge zu tragen, dass alle relevanten Flächen der aus wechselbaren Gesichtsmasken (insbesondere Mund-, Rachen- und Nasenraum) wirksam erreicht werden. Die bakterizide, fungizide und viruzide Wirkungsweise muss sichergestellt sein. Es muss ein Verfahren verwendet werden, welches sich für die Desinfektion solcher Materialien eignet und vom Hersteller für das Anwendungsverfahren freigegeben wurde.
Die alles entscheidende Frage lautet also:
Wir reinige und desinfiziere ich meine Masken (Gesichtsteile) so, das ein Ansteckungsrisiko für die Teilnehmer-/innen nahezu ausgeschlossen ist und das System dabei rechtssicher allen Anforderungen an ein lückenloses Hygienemanagement gerecht wird?
Aufbereitung in der Waschmaschine
Hier wird von einigen Anbietern mit der Aufbereitung in Waschmaschinen / Spülmaschinen kokettiert. Aber Vorsicht, eine befriedigende Aufbereitung, Reinigung und Desinfektion der Masken in einer handelsüblichen Waschmaschine oder Spülmaschine ist nicht gestattet. Dazu nimmt die Desinfektionsmittel-Kommission vom Verbund für angewandte Hygiene e.V. (VAH) auf eine Anfrage der Johanniter Unfallhilfe e.V. wie folgt Stellung:
…Es muss demnach ein Verfahren verwendet werden, welches sich für die Desinfektion solcher Materialien eignet. Desinfektionsverfahren in der Waschmaschine mit einem Desinfektionsvollwaschmittel sind für andere, genau genommen textile Materialien geprüft. Ein Analogieschluss auf Kunststoffmaterialien ist nicht ohne weiteres möglich. Dafür müsste eine umfangreiche Validierung durchgeführt werden. Zudem könnten die Gesichtsteile unter der mechanischen Belastung leiden. Daher kann von Seiten des VAH eine Aufbereitung in der Waschmaschine nicht empfohlen werden. Die Desinfektion der Gesichtsteile sollte vielmehr mit einem vom Hersteller der Übungspuppen vorgesehenen Verfahren durchgeführt werden. Hinsichtlich des Wirkspektrums ist dabei ein Desinfektionsverfahren anzuwenden, das neben der bakteriziden und levuroziden Wirksamkeit auch eine ausreichende Wirksamkeit gegenüber Viren hat, da die Masken mit Schleimhaut und Körpersekreten in Berührung kommen und somit einem semikritischen Medizinprodukt vergleichbar sind. Zudem sollte das Verfahren möglichst nicht toxisch sein und in jedem Fall müssen Rückstände nach der Desinfektion gründlich von den Masken abgespült werden. Ideal wäre sicher eine thermische Desinfektion in einem Reinigungs- und Desinfektionsgerät. Dies scheitert in der Praxis jedoch an den Kosten für Anschaffung und Unterhalt eines solchen Gerätes. Wenn das vom Hersteller vorgesehene Präparat für eine chemische Desinfektion nicht in der Desinfektionsmittel-Liste des VAH aufgenommen ist, wäre der Einsatz eines VAH-zertifizierten Instrumentendesinfektionsmittels auf Basis von Peroxidverbindungen denkbar. Ggf. muss jedoch auch hierfür geprüft werden, ob das Mittel materialverträglich ist.
Einsatz von Einmalbeatmungsfolien
Eine weitere Lösung scheint der Einsatz von sogenannten Einmalbeatmungsfolien zu sein. Aber auch bei deren Einsatz kommen Anbieter nicht um die Vorgabe aus der DGUV 304-001 herum, jedem Teilnehmer ein eigenes auswechselbares Gesichtsteil zur Verfügung zu stellen. Zumal bis dato nicht einwandfrei geklärt ist, ob diese Beatmungsfolien – die häufig aus Asien stammen – tatsächlich eine funktionierende Hygienebarriere darstellen. Diese Einmalbeatmungsfolien stellen also nur ein zusätzliches Instrument für ein funktionierendes Hygienemanagement dar und ersetzen nicht den vorgeschriebenen Maskenwechsel pro Teilnehmer-/in.
Fazit
Um allen Anforderungen gerecht zu werden, muss das Demonstrations- und Ausbildungsmaterial wirksam gereinigt und desinfiziert werden. Die Desinfektion ist unbedingt zu dokumentieren. Im Anschluss stellen wir euch eine Arbeitsanweisung für die Reinigung und Desinfektion und einen Desinfektionsnachweis als Download zur Verfügung.
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