Besondere Versandbedingungen für den Versand (B2B)


Aus aktuellem Anlass möchten wir in diesem Dokument noch einmal auf die besonderen Bedingungen beim Weg der Ware von Kursgestalter bis zum Geschäftspartner hinweisen. Wir versenden alle Bestellungen ausschließlich mit dem für die Sendung am besten geeigneten Versanddienstleister. Beim Paketversand haben wir hierfür Verträge mit den Versanddienstleistern DHL und DPD. Für den Palettenversand arbeiten wir mit dem Logistikunternehmen CE Noerpel zusammen.


In der Vergangenheit kommt es vermehrt zu Beschwerden, dass bestellte Ware nicht, oder nicht vollständig bei Kunden eingetroffen ist. Die jeweiligen Nachforschungen – die Kursgestalter ausnahmslos aus Kulanz vornimmt - haben ergeben, dass die Warenlieferungen häufig aus hier beispielhaft genannten Gründen nicht reibungslos funktionieren: 

• Bei der Anlieferung wird die Lieferung nicht auf Vollzähligkeit (z. B. Anzahl der Pakete) überprüft. 

• defekte Versand-Umverpackung und ggf. dadurch beschädigte Ware wird erst nach mehreren Tagen oder Wochen reklamiert, was eine Reklamation unsererseits beim Versanddienstleister nahezu unmöglich macht. 

• Hinterlegte Abstellbestätigungen werden nicht auf Lieferung geprüft (Abgabe beim Nachbarn / Abstellerlaubnis Garage) 

• Keine Herausgabe der Ware beim Paketshop und/oder Paketstation aufgrund einer bei der Bestellung fehlerhaft angegebenen Lieferadresse 


Es ist unstrittig, dass auszuliefernde Waren von den Versanddienstleistern nicht immer „mit Samthandschuhen angefasst“ werden und es zu Transportschäden kommt. Die o. g. Gründe verursachen allerdings bei Kursgestalter mittlerweile einen enormen Personalaufwand, den wir in diesem Ausmaß - zumal unverschuldet – nicht mehr tragen können. 


Gemäß den allgemein gültigen Rechtsbestimmungen bei einem B2B-Versand (Übergang der Transportgefahr auf den Käufer, sobald Kursgestalter die Sendung dem Transportunternehmen übergeben hat), muss der Käufer eventuelle Schäden der Ware durch den Transport und/oder eine unvollständige Lieferung DIREKT beim Versanddienstleister reklamieren. 


Gern unterstützen wir Sie aber im Falle einer Reklamation beim Versanddienstleister. Dies geschieht aber generell nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer jeglichen Rechtspflicht. Ein vom Kunden aus der Reklamation hergeleiteter Erstattungsanspruch oder eine Zahlungsunterbrechung der zugehörigen Rechnung ist dabei ausgeschlossen. Ersatzlieferungen werden grundsätzlich berechnet und im Fall einer späteren Erstattung des Schadens durch den Versanddienstleister wieder gutgeschrieben


Die wichtigsten Regeln bei Versandkäufen

  • Warenanlieferungen sind vom Kunden bei der Anlieferung auf die korrekte Anzahl zu überprüfen - Bitte achten Sie penibel auf die Anzahl der Pakete, die auf dem Lesegerät beim Zusteller angegeben ist und unterschreiben Sie nicht "blind", ohne die Lieferung zu überprüfen.
  • Kursgestalter haftet nicht für bei der Bestellung fehlerhaft angegebene Lieferadressen. Ein erneuter Versand ist kostenpflichtig.
  • Kursgestalter haftet nicht für nicht zustellbare Warenanlieferungen aufgrund von Nichtbesetzung der Empfängeradresse. Ein erneuter Versand ist kostenpflichtig.
  • Schäden an Versand Umverpackungen, an Artikeln oder fehlende Artikel sind unverzüglich, spätestens nach 48 Stunden nach Ablieferung schriftlich bei Kursgestalter anzumelden. Später gemeldete Reklamationen werde nicht mehr anerkannt.
  • Retouren werden generell nur nach vorheriger Absprache mit Kursgestalter angenommen.
    Nicht angemeldete Retouren werden kostenpflichtig eingelagert.

Rechtliches 

Vertragsabschluss:

Für alle Bestellungen und Käufe bei der Kursgestalter kommt der Kaufvertrag ausschließlich mit Unternehmern nach § 14 Abs. 1 BGB zustande. Ein Verkauf an Privatpersonen ist ausgeschlossen.

Allgemeine gesetzliche Regelung:

Bei Verkäufen, bei denen beide Parteien Unternehmer sind (B2B), trägt bei einem Versendungskauf per Gesetz der Empfänger das Transportrisiko. In diesen Fällen geht die Transportgefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer (Kursgestalter) die Sendung dem Transportunternehmen übergeben hat.

Auszug aus den AGB Kursgestalter

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben (sog. Schickschuld). Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware nach § 377 Abs. 2 HGB als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels von unserer Seite.


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